AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaches nach diesem Vertrag mit seinem/seiner Vertragspartner*in, nachstehend „Klient*in“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Klient*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn dem/der Klient*in nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der*die Klient*in muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Coach absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Coach bietet Coachingsitzungen (Einzelcoaching- und Paarcoachingsitzungen), Workshops und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Coach unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Beschreibung des Vertragsinhalts. Insbesondere wird vereinbart:
- Coaching (Einzelcoaching und Paarcoaching)
- Beratung
- Seminare und Workshops
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit der Coachin kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des ausgefüllten und unterschriebenen Angebots auf elektronischem Wege oder durch mündliche und telefonische Absprache.
3.2 Jede/r Klient*in erhält nach Eingang seiner/ihrer Anfrage eine Bestätigung oder Ablehnung.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Coachin bis 7 Tage vor Beginn des Coachings für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Das Rücktrittsrecht besteht für die Coachin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem*der Klient*in ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr für das Coaching wird unverzüglich zurückerstattet.
3.5 Dem*der Klient*in werden die Gebühren bei Absage von Seiten des Coaches „Beziehungspflege“ zurück erstattet. Für die Stornierungskosten externer Anbieter (Unterkunft, Hotels etc.) übernimmt „Beziehungspflege“ keine Haftung und/oder Ausgleich.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Das Honorar für die jeweilige Sitzung/Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der/die Teilnehmer*in kann per Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Coachin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Sämtliche Leistungen des Coaches verstehen sich exklusive/ inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Siehe Ausweisung Termine & Preise.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Coachin und dem/der Klient*in.
5.2 Gebuchte Pakete sind innerhalb eines halben Jahres aufzubrauchen. Der genaue Zeitraum ist auf dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
5.3 Werden einzelne Leistungen durch den*die Klient*in nicht in Anspruch oder über den genannten Zeitraum (siehe 5.2) nicht genommen, so behält sich die Coachin vor, dennoch die gesamte Coachinggebühr in Rechnung zu stellen.
5.4 Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei einer Stornierung von weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 50% der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird 100% der vereinbarten Leistung von der Coachin in Rechnung gestellt. Wenn der/die Klient*in ohne vorherige Absage nicht zu einem vereinbarten Termin erscheint, werden ebenfalls 100% des vorab vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Sitzung sind unter Termine & Preise zu entnehmen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingung
6.1 Der/die Klient*in verhält sich vertragswidrig, wenn er/sie/es ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er/sie/es sich in erheblichem Maße nicht kooperativ verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Coachin vor, den/der Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Coachin behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem/der Teilnehmer*in unbenommen.
6.2 Die Coachin ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jede/r Teilnehmer*in unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Coaching, Seminaren und Workshops.
6.5 Der/die Klient*in verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den/der Klient*in von einer Coachingsitzung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss die Coachin über gesundheitliche und psychische Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Coachin berechtigt, den/die betreffenden Klient*in von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.
7. Verschwiegenheitspflicht
Die Coachin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Inhalte und Geheimnisse des/der Klient*in Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Die Coachin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Sonstige Bestimmungen
Alle Nebenabreden erfordern die Schriftform.